Dr. Erik Bayer                         

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin

 Wahlarztsystem

 

Die Tätigkeit als Wahlarzt begründet sich auf dem Recht des Patienten, sich einen Arzt frei wählen zu können. das bedeutet, daß Sie einen von Ihnen selbst gewählten Arzt auf eigene Initiative aufsuchen können und dafür keine Überweisung oder Bewilligung benötigen.

 

Dieser Arzt (der "Wahlarzt") stellt Ihnen für die erbrachte Leistung eine Honorarnote aus, die Sie nach Bezahlung bei der entsprechenden Krankenkasse zur Refundierung einreichen können.

In der Regel erhalten Sie von der Krankenkasse 80 % des Betrages refundiert, den ein Vertragsarzt für dieselben Leistungen erhalten hätte, abzüglich des gesetzlichen Selbstbehaltes. 

Dies hat für Sie mehrere Vorteile:

-flexiblere Termingestaltung

- keine oder nur sehr geringe Wartezeiten

-mehr Zeit für Ihre gesundheitlichen Probleme

-niemand muß von Ihrer Behandlung erfahren

 

Für eventuelle weitere Fragen oder zur Terminvereinbarung bitte um telefonische Kontaktaufnahme.